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   AG Aachen, 22.06.2021 - 226 F 91/21   

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AG Aachen, 22.06.2021 - 226 F 91/21 (https://dejure.org/2021,58975)
AG Aachen, Entscheidung vom 22.06.2021 - 226 F 91/21 (https://dejure.org/2021,58975)
AG Aachen, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 226 F 91/21 (https://dejure.org/2021,58975)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Aachen, 02.02.2023 - 8 K 1080/22
    Die Kammer versteht die vom Kläger wörtlich angekündigten Anträge für die beabsichtigte Klage, 1. den Beschluss 226 F 91/21 vom 22. Juni 2021 des AG C. (beantragt am 19. April 2022) in die NRWE-Datenbank zu stellen, hilfsweise zu übermitteln, gemäß des Beschlusses des VG Aachen unter dem Aktenzeichen 8 K 276/16 vom 11. Februar 2020 unter Aufhebung des Verwaltungsvorgangs 1451 E-2780 des Amtsgerichts C. unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 2 IFG NRW "Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs" und in der kostengünstigen Variante neu zu bescheiden, 2. Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 1451 E-2780, bei verständiger Auslegung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO) dahin, dass der Kläger beabsichtigt zu beantragen, 1. die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Direktors des Amtsgerichts C. vom 29. April 2022 - 1451 E-2780 - zu verpflichten, a) den Beschluss des Amtsgerichts C. vom 22. Juni 2021 - 226 F 91/21 - kostenfrei in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE einzustellen, b) hilfsweise ihm eine anonymisierte Abschrift des Beschlusses zu übermitteln, und.

    Soweit der Kläger mit dem angekündigten Klageantrag zu 1. a) unter Aufhebung des Bescheides vom 29. April 2022 die - kostenfreie - Veröffentlichung des familiengerichtlichen Beschlusses des Amtsgerichts C. vom 22. Juni 2021 - 226 F 91/21 - in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE begehrt, ist die beabsichtigte Klage als Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1, 2. Alt. VwGO) zulässig, aber unbegründet.

    a) Soweit der Kläger mit dem angekündigten Klageantrag zu 1. b) hilfsweise die Übermittlung einer anonymisierten Abschrift des familiengerichtlichen Beschlusses des Amtsgerichts C. vom 22. Juni 2021 - 226 F 91/21 - begehrt, ist die Klage mangels vorheriger Antragstellung ebenfalls bereits unzulässig.

  • OLG Köln, 03.09.2021 - 10 UF 99/21

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Familiengerichts im

    Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 22.06.2021 - 226 F 91/21 - wird als unzulässig verworfen.
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